| Bei der Finanzierung Ihres Studiums an der Fachschule des Möbelhandels sind Sie nicht notwendigerweise allein auf sich gestellt. Ihre Aufwendungen sind einerseits steuerlich absetzbar andererseits können Sie finanzielle Förderung erhalten.
>>> Steuerliche Vergünstigungen
Das Einkommensteuerrecht bietet prinzipiell zwei Möglichkeiten, um Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen:
>>> Sonderausgaben
Eine Bildungsmaßnahme gilt in der Regel als Ausbildung, wenn sie notwendig ist, um einen Beruf auszuüben. Aufwendungen für Ihre Ausbildung können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
>>> Werbungskosten
Ein Studium gilt als Weiterbildung, wenn es die Kenntnisse und Fähigkeiten in einem ausgeübten Beruf vertieft. Alle Aufwendungen (Studiengebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten etc.) für Weiterbildungsmaßnahmen sind Werbungskosten und können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Ist die Bildungsmaßnahme für den Erhalt des beruflichen Status (Erhalt der Erwerbsfähigkeit) notwendig, können die Aufwendungen ebenfalls als Werbungskosten anerkannt werden.
>>> Studenten- und Meisterbafög
Für die Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss können Zuschüsse und Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Prinzipiell gibt es hierbei Fördermöglichkeiten nach dem „Studenten-Bafög“ oder nach dem „Meister-Bafög“. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei dem örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter www.meister-bafoeg.info bzw. unter www.das-neue-bafoeg.de.
>>> Begabtenförderung
Das Bundesministerium für Bildung fördert besondere Leistungen (z.B. gute Abschlussprüfung) im Rahmen der Berufsausbildung mit Zuschüssen für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen. Informationen geben die örtlichen Kammern, die auch den Antrag bearbeiten. Eine Infobroschüre gibt es zum download unter http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufliche_bildung.pdf
>>> Förderung über die Agentur für Arbeit
Im Rahmen einer Einzelmaßnahme besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, eine Förderung über die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit bzw. drohender Arbeitslosigkeit durch einen Bildungsgutschein zu erhalten.
>>> Bundes-/ Landesversicherungsanstalt
Für Umschulungen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit übernehmen die entsprechenden Versicherungsträger häufig die Aufwendungen.
>>> Soldatenversorgungsgesetz
Im Rahmen der Berufsförderung für Soldaten auf Zeit können die Aufwendungen für die Weiterbildungsmaßnahme ganz oder teilweise übernommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Berufsförderungsdienst.
Alle Hinweise sind selbstverständlich unverbindlich und ohne Gewähr, denn die Fördermöglichkeiten unterliegen einer ständigen Aktualisierung, z. B. durch steuerliche Rechtssprechungen etc.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Anmeldung persönlich bei den zuständigen Stellen ausführlich zu informieren.
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