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Die Nachfolgefrage bewusst gestalten

Expertentipps im Branchenforum

Gehen Sie gerne zum Zahnarzt? Setzen Sie sich gerne mit rechtlichen Sachverhalten auseinander? Stephan Wörwag, Rechtsanwalt und Justitiar des Kücheneinkaufsverbunds DER KREIS, stellte im Branchenforum beide Fragen fast in einem Atemzug. Denn seine Erfahrung lehrt ihn, dass es eine fast schon natürliche Abneigung gegen alles gibt, was "Recht" ist. Die Auseinandersetzung mit einem rechtlichen Thema wie "Unternehmensnachfolge" macht dabei die Sache nicht leichter. Denn Reaktionen wie "Du bekommst den Hals wohl nicht voll genug" begleiten unter Umständen die Diskussion in der Familie.
 
 
Dabei bedeutet "Unternehmensnachfolge", so Stephan Wörwag, zunächst einmal nur eine Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Man muss dabei nicht sofort an das  eigene Ableben denken. "Ein Unternehmer hat seine Angelegenheiten im Sinne einer Nachfolge nur dann geregelt, wenn zu Lebzeiten und für den Todesfall gleichermaßen vorgebeugt ist," erläutert vielmehr der Fachmann. Entsprechende Regelungen sind sinnvoll: Zum einen, weil Lösungen "über Nacht" nicht funktionieren und Nachfolger vielmehr allmählich in das Unternehmen hineinwachsen müssen. Des Weiteren, weil gesetzliche Erbregelungen keine Rücksicht auf das Unternehmen nehmen. Sie gefährden vielmehr seine Existenz, weil sie allgemeinen Gerechtigkeitsüberlegungen folgen, dabei aber Liquidität radikal abschöpfen.
 
 
Sinnvolle Lösungen setzen einsichtige Partner voraus: Einen, der loslässt und einen, der Verantwortung übernimmt. Vielleicht zögert dann der eine, und der andere drängelt. "Wichtig ist, dass keine Seite nur nach eigenen Vorteilen sucht," so der Rechtsanwalt. Denn schließlich haben sowohl Senior als auch Junior ihre eigenen Erwartungen an die Situation. Für die ältere Generation stehen meist Absicherungs-, Altersvorsorge-, sowie Ehegattenversorgungsfragen im Vordergrund. Die Junioren befassen sich hingegen mit Abfindungszahlungen und wollen oft gerne so schnell wie möglich ihr "glückliches Händchen" in der Unternehmensführung unter Beweis stellen. "Der Prozess des Hineinwachsens umfasst erfahrungsgemäß einen Zeitraum von mindestens drei bis fünf Jahren," unterstreicht Stephan Wörwag.
 
Für eine Nachfolge zu Lebzeiten stellte er seinen Zuhörern ein dreigliedriges Stufenmodell vor. Ausgangspunkt ist dabei eine Beschäftigung im elterlichen Unternehmen in verantwortungsvoller Position mit angemessener Bezahlung. Im Idealfall wird bereits hier ein eigener Vermögensstamm gebildet. Später wird dann der Nachfolger als stiller Gesellschafter mit dem Ziel aufgenommen, Engagement und höchste Motivation deutlich zu bestärken. Es folgt die Begründung einer Gesellschafterstellung, üblicherweise zunächst als Minderheitsgesellschafter mit einer sich anschließend schrittweise vollziehenden Erhöhung.
 
"Ein Unternehmertestament ist sehr wichtig", so lautete das Fazit. "Es ist keine Frage des Alters, sondern der Vernunft und der Weitsicht." Endgültige Regelungen bedürfen einer Unterstützung von Steuerberater und Rechtsanwälten mit entsprechender Spezialisierung. Die entstehenden Kosten sind gut angelegt, denn sie sind eine Investition in die Sicherung des Unternehmens. Fragen aus dem Publikum, auch zu konkreten Einzelfällen, zeigten: Die Botschaft des Referenten kam an. Ein allgemeines Kopfnicken begleitete daher den letzten Satz, mit dem Stephan Wörwag den Studierenden augenzwinkernd ein weiterhin "waches Interesse für rechtliche Zusammenhänge" wünschte.
 
Text: Maik Fietze  / Foto: Anna Bonnen
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