| Die Fachschule des Möbelhandels ist als Fachschule für Wirtschaft eine staatlich anerkannte private Ersatzschule und untersteht der Schulaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufnahmebedingungen sind daher vom Schulministerium durch Runderlaß festgelegt worden. Die Aufnahmebedingungen sind in der Regel erfüllt, wenn nach einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung im Einzelhandel, im Großhandel, in der Industrie oder im Handwerk (Möbel- und artverwandte Branchen) eine möglichst mindestens einjährige Berufspraxis absolviert wurde. Fehlende Praxiszeiten können zum Teil auch während des Studiums in den Semesterferien erworben werden. Bei Bewerbern mit einer anderen gleichwertigen Ausbildung oder Berufstätigkeit, die für den Besuch der Fachschule geeignet ist, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag der Schulleitung. Bewerber mit Fachoberschulreife (Mittlere Reife) können auch aufgenommen werden, wenn sie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen. Der Besuch der Berufsfachschule sowie Wehr- und Ersatzdienstzeiten können darauf angerechnet werden. Bewerber, die keine einschlägige berufliche Abschlußprüfung in den Fächern Buchführung, kaufmännisches Rechnen und Betriebswirtschaftslehre mit Schriftverkehr abgelegt haben, müssen vor der Aufnahme in die Fachschule die von einem Möbelkaufmann in der Kaufmannsgehilfenprüfung geforderten Kenntnisse nachweisen. Zu diesem Zweck wird vor jedem Aufnahmetermin eine Aufnahmeprüfung durchgeführt.
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