Die Fachschule des Möbelhandels ist als einjährige Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Möbelhandel/Einrichtungsfachberatung eine staatlich anerkannte private Ersatzschule und untersteht der Schulaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Aufnahmebedingungen sind daher vom Schulministerium durch Runderlaß festgelegt.
Der Studiengang ist geeignet für Verkäufer/innen und Gesellen/innen aller einschlägigen Branchen, sei es die Küchen-, Einrichtungs-, Raumausstatter-,Holz-, Bau-, Sanitär- oder Elektrobranche.
Die Aufnahmebedingungen sind erfüllt, wenn nach der abgeschlossenen Lehre eine möglichst einjährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert wurde. Wehr- und Ersatzdienstzeiten können anerkannt werden.
Aber auch Bewerber ohne berufliche Abschlußprüfung finden hier eine neue Chance zur Weiterbildung, sofern sie eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen können. Der Besuch der Berufsfachschule sowie Wehr- und Ersatzdienstzeiten können darauf angerechnet werden. Bei Bewerbern mit einer anderen gleichwertigen Ausbildung oder Berufstätigkeit, die für den Besuch der Fachschule geeignet ist, oder bei Umschulungen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag der Schulleitung.
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